Die Nutzung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Neben den umweltfreundlichen Aspekten spielen auch finanzielle Vorteile eine Rolle. Besonders für kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp gibt es nun Steuererleichterungen, die eine Investition noch attraktiver machen.
Ertragssteuerbefreiung ab 2022
Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 sind die Einnahmen aus der Einspeisung von selbst produziertem Solarstrom auf Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern ertragssteuerfrei. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp. Somit müssen Betreiber solcher Anlagen keine Steuern auf den erzielten Ertrag zahlen und profitieren somit von einer höheren Rendite.
Umsatzsteuerbefreiung ab 2023
Zusätzlich zur Ertragssteuerbefreiung wird ab 2023 auch die Umsatzsteuer auf null reduziert. Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen müssen somit keine Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom abführen. Die Anschaffung und Betrieb einer solchen Anlage wird somit noch wirtschaftlicher.
Fazit
Die neuen Steuererleichterungen machen den Einsatz von Photovoltaikanlagen noch attraktiver. Besonders kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp profitieren von der Ertragssteuerbefreiung ab 2022 und der Umsatzsteuerbefreiung ab 2023. Investitionen in erneuerbare Energien werden somit nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch aus finanziellen Gründen immer lohnender.