IMMOBILIEN 2023: Neue Gesetze und Verordnungen für Eigentümer und Vermieter

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Das Jahr 2023 bringt zahlreiche Neuerungen im Immobiliensektor. Vermieter, Eigentümer, Mieter, Bauherren und Hausverwalter müssen sich auf neue gesetzliche Regelungen einstellen. Die Änderungen betreffen unter anderem die steuerliche Mehrbelastung beim Erben, die lineare Gebäude-AfA und höhere Anforderungen an den Neubaustandard. Eine Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen im Immobilienjahr 2023.

BEG-Reform tritt in Kraft

Zum 1. Januar 2023 ist die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Diese bringt neue Bedingungen für die Sanierung von Gebäuden zum Effizienzhaus-Standard sowie für Einzelmaßnahmen mit sich. Außerdem wird ein neuer Bonus für serielle Sanierungen eingeführt.

CO2-Kosten: Neue Regelungen für Vermieter und Verwalter

Das CO₂ -Kostenaufteilungsgesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Die Energieeffizienz des Gebäudes bestimmt, wie hoch der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten ist. Hausverwalter sind künftig verpflichtet, die Informationen aus der Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung weiterzugeben.

Lineare AfA: Erhöhung des Satzes

Der lineare AfA-Satz wurde zum 01.01.2023 von 2 auf 3 Prozent angehoben. Diese Änderung gilt bereits für Wohngebäude, die ab Januar 2023 fertiggestellt werden.

Steuerliche Förderung für Gasheizungen entfällt

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt der Bonus für Gasheizungen nach § 35c EStG bei der steuerlichen Förderung für neue Heizungen in selbst genutztem Wohneigentum.

Neubauförderung: Neue Richtlinien ab März 2023

Ab dem 1. März 2023 soll die neue Förderrichtlinie “Klimafreundliches Bauen” in Kraft treten. Bis dahin werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse gefördert. Die Zuständigkeit für die Neubauförderung liegt künftig beim Bundesbauministerium und nicht mehr beim Wirtschaftsministerium.

GEG-Novelle: Verschärfungen kommen peu à peu

Zum 1. Januar 2023 wurde das zulässige Primärenergieniveau für Neubauten auf 55 Prozent (EH 55-Standard) verschärft. Weitere Verschärfungen sind für 2024 geplant, unter anderem eine Solarpflicht. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) berichtet, dass eine große GEG-Novelle für 2025 geplant ist.

Gaspreisbremse: Geplante Entlastung für Verbraucher

Ab dem 1. März 2023 soll eine Preisdeckelung für Gas und Fernwärme die Verbraucher entlasten. Der Bruttopreis pro Kilowattstunde Gas soll zwölf Cent betragen, während der Preis pro Kilowattstunde Strom bei 40 Cent liegt. Die Preisbremsen sollen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten.

Pflicht zur Durchführung eines hydraulischen Abgleiches bei Gaszentralheizungen

Bis zum 30. September 2023 müssen bei Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens zehn Einheiten ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei Nichtwohngebäuden gilt die Pflicht ab einer Heizfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern. Ab dem 15. September 2024 gilt die Pflicht auch für Wohngebäude mit sechs Einheiten. In diesem Artikel erfährst du, was ein hydraulischer Abgleich ist und welche Vorteile er bietet.

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